RECHTLICHES · STAND OKTOBER 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Für Hochzeitsfotografie und standesamtliche Trauungen in der Schweiz.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Hochzeitsfotografie-Leistungen von BYCOSA WEDDINGS, Fotograf Mirza Cosic, Zürich, Schweiz. Individuell schriftlich vereinbarte Leistungen in einer bestätigten Offerte gehen diesen Bedingungen vor.
2. Anfrage und Buchung
Eine Anfrage begründet keine Reservierung. Ein Auftrag wird verbindlich, sobald die Offerte von beiden Seiten bestätigt wurde. Leistungsumfang, Datum, Ort, Stunden und Preis ergeben sich aus der Offerte.
3. Preise und Zusatzleistungen
Es gelten die in der bestätigten Offerte aufgeführten Preise in CHF. Zusätzliche Stunden, zusätzliche bearbeitete Fotos, Anreise, Versand, Sonderwünsche und allfällige Zusatzleistungen werden nur gemäss der vereinbarten Preisübersicht berechnet. Änderungen bedürfen einer Abstimmung.
4. Zahlung
Zahlungsmodalitäten und eine allfällige Anzahlung werden in der Offerte festgelegt. Ohne besondere Vereinbarung ist die Zahlung spätestens am Fototermin fällig. Rechnungen sind gemäss ausgewiesener Zahlungsfrist zu begleichen.
5. Verschiebung und Annullation
Terminverschiebungen werden nach Möglichkeit berücksichtigt und sind abhängig von der Verfügbarkeit. Bei Annullation 72 bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin können 50 % des vereinbarten Honorars berechnet werden. Bei Annullation weniger als 24 Stunden vorher oder Nichterscheinen können 100 % berechnet werden. Bereits erbrachte Leistungen und nachweislich angefallene nicht stornierbare Fremdkosten können berücksichtigt werden. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.
6. Ablauf und Mitwirkung
Das Paar sorgt für erforderliche Zutrittsrechte, Bewilligungen, Zeitfenster und die Information der relevanten Beteiligten. Unvorhergesehene Verzögerungen können die Zahl und Art der Aufnahmen beeinflussen. Bei religiösen oder behördlichen Einschränkungen gelten die jeweiligen Vorgaben.
7. Bildstil, Auswahl und Bearbeitung
Fotografische Bildgestaltung, Auswahl, Ausschnitt, Farblook und künstlerische Bearbeitung liegen im vereinbarten Stil im Ermessen des Fotografen. Nicht jede Aufnahme wird geliefert. Unbearbeitete Originaldateien (RAW) sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung Bestandteil des Auftrags.
8. Lieferung und Datensicherung
Die Lieferfrist und die Anzahl der bearbeiteten Fotos ergeben sich aus der Offerte. Die Übergabe erfolgt digital, etwa über eine Galerie oder einen Download-Link. Nach Bereitstellung müssen die Kunden die Dateien innerhalb der mitgeteilten Frist herunterladen und eigenständig sichern. Eine dauerhafte Archivierung wird nicht geschuldet, sofern nicht gesondert vereinbart.
9. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Das Urheberrecht verbleibt beim Fotografen. Das Paar erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches Nutzungsrecht für private, nicht kommerzielle Zwecke, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Gewerbliche Nutzung, Weiterverkauf und Weiterlizenzierung bedürfen einer separaten schriftlichen Vereinbarung.
10. Portfolio und Veröffentlichung
Eine Veröffentlichung identifizierbarer Hochzeitsbilder durch den Fotografen zu Werbezwecken erfolgt nur im Rahmen einer gesonderten, freiwilligen Einwilligung der betroffenen Personen bzw. einer anderen gültigen Rechtsgrundlage. Eine Ablehnung beeinflusst die vereinbarte fotografische Leistung nicht.
11. Ausfall und höhere Gewalt
Bei Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder anderen nicht beherrschbaren Ereignissen informiert der Fotograf unverzüglich. Nach Möglichkeit wird eine Ersatzlösung angeboten. Falls die Leistung nicht erbracht werden kann, werden Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet; zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
12. Haftung
Die Haftung richtet sich nach schweizerischem Recht. Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit sie gesetzlich unzulässig ist, insbesondere bei rechtswidrigem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs des Fotografen gelten die gesetzlichen Regelungen.
13. Datenschutz
Personenbezogene Angaben aus Anfragen und Aufträgen werden zur Kommunikation und Vertragsabwicklung bearbeitet. Für eine öffentlich betriebene Website ist zusätzlich eine eigene Datenschutzerklärung mit Angaben zu Hosting, Kontaktkanälen und eingesetzten Diensten erforderlich.
14. Anwendbares Recht
Es gilt schweizerisches Recht. Für Streitigkeiten gelten die gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstände; soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, wird Zürich vereinbart.
Hinweis: Dieser neu formulierte Entwurf wurde nicht juristisch geprüft. Vor verbindlicher Verwendung sollte er auf die tatsächlichen Abläufe und das Schweizer Recht geprüft werden.